Am Donnerstag dem 19.11.2015 (nach 8 Monaten Deportation) wurden zwei der drei Schwestern (Dresdner Kinderraub) von Waldshut Tiengen nach Dresden zu einer angeblichen „Anhörung“ gefahren! Dies geschah obwohl selbige schon zwei Tagen vorher, wegen angeblicher Richterkrankheit, abgesagt war! (mind. zum 3.Mal)

Die Kinder hatten dem Behördendienstpersonal schon mehrere Wochen vorher schriftlich angekündigt, dass sie, wenn sie in der Nähe ihres Zuhauses sind umgehend dorthin zurückkehren werden!

Selbiges taten sie auch einen Tag später, nachdem sie im „Kinder und Jugendnotdienst Dresden“ „zwischengeparkt“ wurden!

Sie nahmen ihre Rucksäcke und meldeten sich beim Behördendienstpersonal ordnungsgemäß ab:
„Wir gehen jetzt nach Hause!“

Nach ca. 30min konnten sie die geliebten Eltern wieder in die Arme nehmen!

Ein treffliches Beispiel für alle Eltern, die ihren Kindern nichts zutrauen, für alle Eltern, die gegen die völlige Freiheit für alle Kinder sind!
Die mittlere Schwester hat ganz allein mit friedlicher Protestverweigerung dafür gesorgt, dass 7 Heimangestellte in 3 Monaten kündigten und die gesamte Einrichtung geschlossen wurde!

Die zwei kleineren Geschwister gehen weiterhin (seit genau einem Jahr) nicht in die Schule!
Sie sind standhaft und durchsetzungsstark trotz Deportation und neuen Androhungen!

Ein Beispiel für alle dumm schwatzenden Erwachsenen, für die scheinheiligen Systemkritiker, die viel reden, aber keine Systemveränderung wollen, weil sie selbst am System partizipieren, als RENTNER, als SOZIALHILFEEMPFÄNGER, als BÜROFACHKRAFT, als PATIENTEN, als SCHÜLER und STUDIERENDE, als LEHRKRÄFTE u.v.m!
Für alle s.g. SYSTEMKRITIKER, welche ihre Kinder und Enkelkinder Tag für Tag in Zwangschulen zur völligen Verblödung schicken.

Wer friedliche und glückliche Kinder und eine dem entsprechende Gesellschaft will, der kann sich für die freie Entscheidung der Kinder betreff eines selbstbestimmten Lernens einsetzen!

Dieser Frageboden sollte zu allen Kindern, in alle Schulen, dann entsteht umgehend eine glückliche freie Gesellschaft!

http://www.aaa-mitdir.de/11.html

Eine Generation muss den Schnitt wagen, es ist die Generation unserer Kinder! Das Ende der ERZIEHUNG aller Kinder, ist zugleich das Ende jeglicher Gewalt auf dieser Welt, das Ende des ewigen Täter und Opfer Zyklus!

So schön ist die
"Völlige Freiheit für alle Kinder!"

Anna und Michelle zu Hause

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endlich frei 3

endlich frei 4


Kinderraub in Dresden am 13.03.2015


Hier geht es nicht um Kinderschutz, sondern um den "Schutz" einer dekadenten Schein"staat"ordnung durch

Folter von Kindern!



als doc. Datei zum Download:

http://www.file-upload.net/download-10421293/Kinderraub-in-Dresden.doc.html

weitere Links:


Der Dresdner Kinderraub – Staatsterror gegen unbequeme Familie

 
Brutale Kindesentziehungen durch "Behörden" - Betroffene berichten
hier extrem wichtig ab 1:16:00

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Wollen Sie diesen Kindern helfen?


Diese drei Schwestern aus Dresden wurden am 13.03.2015 durch ein Sondereinsatzkommando mit Maschinenpistolen im Anschlag gegen ihren Willen unter brutaler Gewalt aus ihrem
Zuhause (450 qm Eigenheim mit 900qm Grundstück)
geraubt!




Ihr "Verbrechen":
Sie wollten Ihr Leben selbst bestimmen, zu Hause und nicht in der Schule lernen.



Zwei der drei geraubten Dresdner Schwestern wurden in KZs nach Murg, bzw. nach Berghaus (in der Karte nicht findbar) Waldshut Tiengen in 600 km Entfernung von Dresden deportiert (14; 16 Jahre). In getrennte Heime.

Ihr “Verbrechen”: Sie wollen selbstbestimmt zu Hause lernen, was sie im Leben auch wirklich brauchen. Die Eltern, (beide Universitätsabschluss in Pädagogik) unterstützen das Selbstbestimmungsrecht ihrer Kinder voll und ganz (der Vater steht den Kindern rund um die Uhr zur Verfügung). Die Kinder sind stark und werden deshalb psychisch und physisch gefoltert. Vielleicht will die Firma Jugend”amt” sie auch an die Schweizer Pädophilenprominenz verkaufen, warum sonst der Transport von 600 km. In Dresden gibt es genug Kinderheime!

Die dritte Schwester wurde in ein KZ nach Seyde Erzgebirge deportiert.

Judendeportation war gestern, heute deportiert man unsere deutschen Kinder. Morgen sind es Eure!
Jeder der nichts dagegen unternimmt, trägt die Verantwortung.

Jugendamt Dresden
Frau Hähle (und Sachgebietsleiterin Preußer-Hitzing)

Email: THaehle@dresden.de
Betreff: GB 551.25
Freiheit und Selbstbestimmung für die drei deportierten Mädchen!

Firma “Amts”gericht Dresden
Betreff: 307 F 4115/14 eA
Freiheit und Selbstbestimmung für die drei deportierten Mädchen!

Hergang:

13.03.2015 ca 10.00 Uhr

Sondereinsatzkommando mit Maschinenpistolen im Anschlag und Rammbock, ca. 20 Männer und Frauen in Uniformen mit Aufschrift “POLIZEI” stürmen über Leitern das Privatgrundstück einer friedlichen rechtschaffenden Familie in Dresden.

Vater wird verhaftet, wegen 60 kmh auf Waldschlösschenbrücke.

Die drei Töchter 13, 14 und 16 Jahre werden unter brutaler Gewaltanwendung, gegen ihren Widerstand geraubt.

Weil die Kinder wahrheitsliebende Menschen sind, und somit stark, wurden sie getrennt.

Ihr Verbrechen:

Sie lehnen die Versklavung in der Schule ab und wollen lieber zu Hause lernen, was sie wirklich im Leben brauchen. Sie wollen bei ihren Eltern sein, welche ihnen alle Freiheiten für ihre Entwicklung lassen. Beide Elternteile haben einen pädagogischen Universitätsabschluss mit gut bestanden (Vater fürs Gymnasium, Mutter für Grundschule)

Mit allen Mitteln soll ihr Widerstand gegen dieses Verbrechersystem gebrochen werden.

Das das System Angst vor lieben friedlichen Mädchen hat, zeigt deren Trennung. Das System ist am Ende, der friedliche, verantwortungsbewusste Mensch wird siegen!

Ja das System, dass seid Ihr, ihr alle, welche sich nicht aktiv gegen das System stellen. Also ignoriert uns weiterhin, schaut zu wie auch Eure Kinder versklavt werden, und wie Gegner gequält, gefoltert und getötet werden.

Liebe Grüße aus der sich verfinsternden Stadt Dresden!

Einige Impressionen von dieser friedlichen Familie,

deren einziges "Verbrechen" darin besteht, endlich frei und kreativ  sein zu wollen!


im Mal- und Nähzimmer der Kinder



Einfamilienhaus und selbst gebaute Schneefrau



selbst gebaute Schneebude




selbst gebaute Schneefrau


Bild des Friseurgeschäfts wurde auf Verlangen der Grundstückseigentümer gelöscht!

Dieses Friseurgeschäft wurde von den Eltern des Vaters geschlossen, da es sich auf dessen Grundstück befindet. Sie haben sich damit gegen die Freiheit ihrer Enkelkinder und aller Kinder dieser Welt entschieden. Sie werden ihren energetischen Ausgleich dafür erhalten!

Friseurgeschäft der Mutter alles in Eigenleistung aus ehemaliger Fertigteilgarage Typ Dresden (alle Gewerke)
Grundstückseigentümer hat beim Aufbau Hilfe geleistet!



Anna auf dem Trampolin



folgendes ist zwar rechtlich völlig richtig, interessiert aber kein faschistisches POLIZEIeinsatzkommando:

Erklärung Gefahrenabwehr

Fertig zum Bearbeiten und Ausdrucken als .doc Datei unter folgendem Link

http://www.file-upload.net/download-8339347/Erkl--rung-Gefahrenabwehr.doc.html

………………………………………………..

………………………………………………

……………………………………….



Erklärung


Betreff:    Widerrechtliche Zwangmaßnahmen gegen Leib und Leben, sowie gegen Hab und Gut


Diese Erklärung dient dem Schutz der natürlichen Person ……………………………………………………, sowie deren Familie, einschließlich Hab und Gut vor widerrechtlichem Zugriff durch Privat- oder Schein„amts“personen. Sie wird allen Personen, welche derartige grundgesetzfeindliche Repressionen ergreifen wollen schriftlich, wie auch mündlich zur Kenntnis gegeben, um deren widerrechtliches Handeln mit fest stehenden gesetzlichen Grundlagen abzugleichen, und die Verantwortlichkeit für kriminelles Tun zu verinnerlichen.
Diese Erklärung wurde notariell hinterlegt und wird durch bevollmächtigte Personen nach jeder entsprechenden Rechtverletzung, mit Aktenzeichen und Datum zu Lasten der zuwiderhandelnden kriminellen Personen an Justiz, Politik, Medien und an Auslandvertretungen gesandt.
Diese Erklärung beweist, dass die handelnden Personen wissentlich geltendes Recht brechen, was rechtlich die schwerwiegendste Anschuldigung des Vorsatzes begründet!

Folgender Handlung- und Rechtkatalog ist zwingend zu beachten:

Da weder Gefahr im Verzug ist und die Person………………………………………………………………………. auch nicht zu der kleinsten Gewaltanwendung bereit ist, sind die handelnden Personen verpflichtet, die Erklärung im Ganzen, ohne jegliches Limit zur Kenntnis zu nehmen und zu verinnerlichen.


1.    Es liegen weder ein Haftbefehl, noch ein richterlicher Beschluss und schon gar kein Urteil vor, welche Rechtgültigkeit erlangt hätten. Es fehlt mindestens das wichtigste Kriterium, die richterliche Unterschrift, wie in §§ 126 BGB, 315 ZPO und 275 StPO ganz klar gesetzlich geregelt.
Eine Ausfertigung, was nichts weiter als eine Kopie für die Prozessbeteiligten darstellt, ist nicht vollstreckbar. Sie ist ein originalgetreues Abbild. Da ein rechtkräftiges Urteil immer durch den Richter unterschrieben sein muss, kann eine „Ausfertigung“ eines Urteils ohne erkennbare richterliche Unterschrift nur eine dreiste Fälschung sein! Ausfertigungen werden ausschließlich auf Antrag einer Prozesspartei erstellt und dienen lediglich privaten Zwecken!

2.    Selbst wenn die vorgelegten Dokumente über eine „richterliche“ Unterschrift verfügen würden, wären sie nicht rechtgültig, weil alle „Richter“ von Amtsgericht bis Bundesverfassungsgericht sich weigern, ihre Identität sowie ihre Legitimierung nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis besitzt eine Unterschrift keinerlei Rechtkraft.
3.    Selbst wenn sich die „Richter“ legitimiert hätten, handelten sie noch nicht von Recht wegen, da alle Gerichte den Nachweis verweigern, dass sie legitime Staatgerichte sind. Dieser Nachweis kann von daher nicht erbracht werden, weil ein legitimer deutscher Staat überhaupt nicht existent ist. Ein Staat „DEUTSCH“, wie im s.g. „Personalausweis“ suggeriert, ist nicht existent. Ein gesamtes Volk als Personal zwangsweise in ein privates Unternehmen „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ einzubinden ist ein Menschenrechtsvergehen gröbster Art, rechtlich umfassend illegitim.  Ein freier Bürger besitzt einen Pass, keinen „Personalausweis“.  Deutschland ist seit 1945 zwangsverwaltetes und besetztes Territorium.
4.    Bewiesen wird die Nichtexistenz des Staates zudem durch das Dienstverhältnis der Behörden. Ein legitimer Staat beschäftigt Staatdiener, s.g. Beamte. Die Behörden werden als Ämter bezeichnet, deren Beschäftigte sich durch einen Amtausweis bezüglich ihrer weiterreichenden „Staatrechte“ als Beamte legitimieren müssen. Bedienstete mit einem Dienstausweis legitimieren sich dagegen lediglich als Privatpersonen, angestellt in einem Privatunternehmen, ohne jegliche rechtstaatliche Legitimation. Privatpersonen haben weder Weisung- noch Zugriffberechtigungen!
5.    Die vollstreckende Polizei(behörde) ist nachweislich ein Privatunternehmen, mit privaten Angestellten. Jeder Angestellte verfügt über einen Dienstausweis, ist daher lediglich ein privater Bediensteter. Ein Beamter legitimiert sich mit Amtausweis. Das Wort „Polizei“ ist markenrechtlich (privatrechtlich) geschützt. Wäre die Polizei eine rechtstaatliche Institution, ein Amt, wäre es staatrechtlich geschützt, von Amt wegen! Privatpersonen haben keinerlei Weisungs- noch Zugriffrechte!
6.    Selbst wenn alle bisher angeführten Punkte ausgeblendet  würden, kann nach Aktenlage der Beweis erbracht werden, dass kein Familienmitglied jemals auch nur den kleinsten Rechtverstoß begangen hat und dem entsprechend alle Anschuldigungen ausnahmslos als kriminelle Verstöße gegen geltendes Recht zu beweisen sind. Die kriminellen Privatorganisationen „Staatsanwaltschaft“ Dresden, AGD, LGD, OLGD verstoßen fortwährend und offensichtlich gegen geltendes Recht. Das beweisen die Akten und wer sich weigert diese Beweise zu prüfen, handelt vorsätzlich rechtwidrig!

Anhängend gesetzliche Regelungen:

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern BeamtStG

Ausfertigungsdatum: 17.06.2008
§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
[fehlender Staat  …  fehlende Staathaftung  …  persönliche Haftung der ausführenden Bediensteten!]
[Beamte …  Amthandlungen – Privatbedienstete … dienstliche Handlungen]


(SächsPolG) § 8. Ausweispflicht.
Auf Verlangen des Betroffenen haben sich Bedienstete der Polizeibehörden und des Polizeivollzugs-dienstes auszuweisen. Das gilt nicht, wenn die Umstände es nicht zulassen oder dadurch der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.







§ 126 BGB Schriftform

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
§ 315 ZPO Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.
(2) Ein Urteil, das in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird, ist vor Ablauf von drei Wochen, vom Tage der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser Frist das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Geschäftsstelle zu übermitteln. In diesem Fall sind Tatbestand und Entscheidungsgründe alsbald nachträglich anzufertigen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.
§ 271 StPO
(1) Über die Hauptverhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, soweit dieser in der Hauptverhandlung anwesend war, zu unterschreiben. Der Tag der Fertigstellung ist darin anzugeben.
§ 275 StPO
(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter der Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der Schöffen bedarf es nicht.
§ 317 ZPO Urteilszustellung und -ausfertigung
(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung hinausschieben.
(2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. Die von einer Partei beantragte Ausfertigung eines Urteils erfolgt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe; dies gilt nicht, wenn die Partei eine vollständige Ausfertigung beantragt.
§ 37 StPO
(1) Für das Verfahren bei Zustellungen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend.